Aufzugsbefreiung

Täglich nutzen Millionen Menschen in Deutschland über eine halbe Million Aufzugsanlagen,, welche unter anderem in Wohngebäuden, öffentlichen/staatlichen Einrichtungen, Hotels, Gewerbebetrieben und dergleichen betrieben werden. Nachdem die Notrufmeldung, ausgelöst durch die Fahrgäste im Aufzug, in der Notruf- bzw. Serviceleitstelle eingeht,(gem. BetrSichV sind Sie als Betreiber von Personenaufzügen dazu verpflichtet eine Personenbefreiung innerhalb 30 Minuten +/- 10 Minuten zu gewährleisten) wird umgehend unsere Sicherheitskraft in der Nähe des Ereignisses alarmiert. Diese begibt sich sofort zu diesem Objekt (Wir garantieren Ihnen ein Eintreffen vor Ort innerhalb 20 Minuten +/-10 min. unserer Interventionskräfte) und nimmt nach Ankunft mit der eingeschlossenen Person Kontakt auf, bzw. versucht Kontakt aufzunehmen. Die Person wird über die folgenden Maßnahmen zur Befreiung informiert: Ablauf der Notbefreiung, etwaige Dauer der Befreiung, Aufnahme und Austausch von Personalien, gesundheitlicher und psychischer Zustand des Eingeschlossenen. Nach erfolgreicher Rettung und Wiederherstellung der Sicherheit am Aufzug wird das Objekt wieder verlassen.